Bitte beachten Sie: Leider können wir keine neuen Anfragen mehr annehmen.
Wir können leider keine neuen Anfragen nach gesetzlichen Betreuungen mehr annehmen, da der Betreuungsverein seine Arbeit zum Jahresende einstellen wird.
Diese Entscheidung ist der Stadtmission Nürnberg nicht leichtgefallen, da der Betreuungsverein auf eine lange Geschichte und Tradition zurückblicken kann und sehr wertvolle Arbeit in einer immer älter werdenden Gesellschaft leistet. Doch leider ist diese Arbeit mit unseren Rahmenbedingungen und unserem Qualitätsanspruch nicht ansatzweise gegenfinanziert. Intensive Bemühungen, den Betreuungsverein wirtschaftlich stabil aufzustellen, haben am Ende nicht zum Erfolg geführt.
Wir lassen aber niemanden alleine, sondern unterstützen unsere Klienten*innen und deren Angehörige dabei, eine neue Betreuung zu finden. Die Stadtmission Nürnberg will auch den Mitarbeitenden des Betreuungsvereins, die sich viele Jahre lang mit großem Engagement und Herzblut um ihre Klienten*innen gekümmert haben, neue Perspektiven eröffnen.
Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie dem Betreuungsverein all die Jahre entgegengebracht haben!
Überblick
Gesetzliche Betreuung für Erwachsene
Sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern. Viele Menschen können dies nicht (mehr) tun, weil sie psychisch erkrankt, körperlich oder geistig eingeschränkt sind.
Der Betreuungsverein der Stadtmission Nürnberg hilft den Betroffenen auf mehreren Wegen. Denn er übernimmt nicht nur selbst gesetzliche Betreuungen. Die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins beraten und unterstützen auch ehrenamtliche gesetzliche Betreuende und Bevollmächtigte. Zudem informiert der Betreuungsverein Institutionen, Gruppen und Einzelne rund um das Betreuungsrecht, Patientenverfügungen und über Vorsorgemöglichkeiten (zum Beispiel zur Vorsorgevollmacht).
So unterstützt Sie der Betreuungsverein
Hilfreiche Informationen
Was ist die (gesetzliche) Betreuung?
Wer über 18 Jahre alt ist und aufgrund von Krankheit nicht für sich selbst entscheiden kann, hat ein Recht auf Unterstützung. Diese gesetzliche Vertretung nennt man Betreuung. Sie wird vom Gericht angeordnet und soll die betroffene Person vor gesundheitlichen und finanziellen Schäden bewahren.
Der/die Betreuer*in kann unter anderem
- Ihr Vermögen verwalten,
- sich um Ihre Wohnungsangelegenheiten kümmern,
- Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit treffen,
- den Schriftverkehr für Sie übernehmen.
Diese/r Betreuer*in darf jedoch wirklich nur die Tätigkeiten übernehmen, zu denen die zu betreuende Person nicht in der Lage ist. Um diese Bereiche feststellen zu können, fertigt ein Arzt oder eine Ärztin ein Gutachten an.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mithilfe der Betreuungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche zur Betreuung fest. Wer soll die Betreuung übernehmen und wer nicht? Welche Wünsche soll der/die Betreuer*in berücksichtigen? Letztendlich entscheidet das Betreuungsgericht über die Einrichtung und den Umfang der Betreuung. Liegt aber eine Betreuungsverfügung vor, muss das Gericht Ihre Wünsche bei der Entscheidung berücksichtigen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung gilt die Vorsorgevollmacht ab sofort und nicht erst, wenn Sie krank sind oder nach Gerichtsbeschluss. Auch in der Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer für Sie handeln soll und in welchen Lebensbereichen Sie das wünschen. Da die gerichtliche Prüfung entfällt, sollten Sie der Person, die Sie bevollmächtigen, sehr vertrauen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Normalerweise entscheiden Sie als Patient*in selbst, mit welchen medizinischen Maßnahmen Sie einverstanden sind. Aber was, wenn Sie nicht ansprechbar sind?
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ihre medizinische Behandlung aussehen soll. Ärzte*innen, das Pflegepersonal, aber auch Betreuende und Bevollmächtigte müssen sich an diese Patientenverfügung halten.
Wer kann gesetzliche/r Betreuer*in werden?
Oft übernehmen Verwandte oder Freunde die Betreuung für eine Person ehrenamtlich. Manchmal finden sich auch externe Ehrenamtliche. Ist ein Profi erforderlich, übernehmen Mitarbeitende eines Betreuungsvereins, selbstständige Berufsbetreuende oder Mitarbeitende einer Betreuungsbehörde die Betreuung.
Wer eine gesetzliche Betreuung übernehmen möchte, muss
- volljährig sein,
- geschäftsfähig sein,
- weder Vorstrafen noch einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorweisen,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
- für die Übernahme des konkreten Falls geeignet sein.
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