Was kommt nach der stationären Therapie?
Ist die stationäre Therapie zu einer Suchterkrankung abgeschlossen, freut man sich über die neu gewonnene Freiheit. Es schwingen aber auch Ängste mit: Was, wenn die Realität nicht so aussieht, wie in der Therapie besprochen?
Gerade im ersten Jahr nach Abschluss einer stationären Therapie ist die Gefahr eines Rückfalls besonders groß. Es kommt darauf an, das in der Therapie Gelernte auch im Alltag umzusetzen. Jedoch ergeben sich oft neue Probleme, die in der Therapie noch gar nicht abzusehen waren. Dann ist es manchmal trotz aller guten Vorsätze schwierig, zufrieden und glücklich zu leben – ohne Suchtmittel. Eine gute ambulante Nachsorge ist in dieser Situation wichtig.
Der suchtmittelfreie Neuanfang
In der Ambulanten Nachsorge bietet das Suchthilfezentrum Unterstützung bei einem Neuanfang ohne Suchtmittel.
- Die regelmäßigen Einzel- und Gruppengespräche fangen Sie auf.
- Sie thematisieren bestehende Probleme, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in Ihrer Beziehung.
- Die Mitarbeitenden erkennen rechtzeitig ein mögliches Rückfallrisiko.
- Sie gehen gemeinsam durch Krisen, auch bei einem Rückfall.
- Sie knüpfen neue Kontakte und überlegen, was eine befriedigende Freizeitgestaltung für Sie ausmacht.
- Frauen können an einer speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Frauennachsorgegruppe teilnehmen.
Ablauf und Rahmenbedingungen
Ablauf
Die Ambulante Nachsorge ist ein Angebot für Menschen, die eine stationäre Suchtrehabilitation bereits abgeschlossen haben. Das Nachsorge-Angebot umfasst 20 Gesprächseinheiten im Zeitraum von 26 Wochen. Im begründeten Einzelfall können Sie eine Verlängerung um weitere 20 Einheiten, wieder innerhalb von 26 Wochen, beantragen. Die Nachsorge findet in der Regel in wöchentlichen Gruppensitzungen und in individuell vereinbarten Einzelgesprächen statt. Zudem umfasst das Angebot 2 Gespräche mit Bezugspersonen.
Kosten und Antragstellung
Die Kosten übernimmt der Kostenträger der stationären Behandlung. Wenn Sie Interesse an einer Ambulanten Nachsorge haben, sprechen Sie mit Ihrer Rehabilitationsklinik und stellen Sie dort einen Antrag.
Nachsorgevertrag mit der Deutschen Rentenversicherung
Die Ambulante Nachsorge wird entsprechend der Rahmenrichtlinien der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Das bedeutet insbesondere, dass mit den Teilnehmenden ein Nachsorgevertrag abgeschlossen wird. Alle stattgefundenen Termine bestätigen Sie per Unterschrift. Zudem werden Alkoholkontrollen durchgeführt. Die Mitarbeitenden des Suchthilfezentrums erstellen Zwischenberichte (bei einem Verlängerungsantrag) und Abschlussberichte für den Kostenträger.
Kontakt
Erica Metzner Einrichtungsleiterin
Krellerstraße 3
90489 Nürnberg
(0911) 376 54 – 200 (allgemein)
(0911) 376 54 – 199 (allgemein)
shz@stadtmission-nuernberg.de (allgemein)
Egal ob Sie noch weitere Sorgen oder ein Handicap haben - das Suchthilfezentrum ist offen für alle.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 12.30 Uhr - 14.00 Uhr |