Überblick
Martin-Luther-Schule: Fördern statt fordern
Zappelig, unkonzentriert, aggressiv, zurückgezogen, zu wenig leistungsbereit.
Beschreiben die Lehrer*innen so Ihr Kind? Es gibt viele Kinder, die trotz normaler Intelligenz in einer Regelschule nicht zurechtkommen. Für die Eltern bedeutet das Kummer und Sorgen und führt nicht selten zu erheblichen Belastungen innerhalb der Familie.
Die Martin-Luther-Schule bietet als privates Förderzentrum Kindern ein besonderes Lernfeld: Hier steht nicht die schulische Leistung der Kinder im Mittelpunkt, sondern deren emotionale und soziale Entwicklung. Der Schulstoff wird dennoch so intensiv bearbeitet, dass die Schulkinder nach etwa zwei Jahren eine Regelschule, eine entsprechende weiterführende Schule oder ein anderes Förderzentrum besuchen können.
Die Martin-Luther-Schule will Kinder stärken, begleiten und befähigen, sich emotional zu stabilisieren. Sie schließt Leistungslücken. Jeden Tag etwas Neues kennenlernen – auch über sich selbst – das ist das erklärte Ziel der Martin-Luther Schule.
Raum für Persönlichkeiten
Die Martin-Luther-Schule möchte eine Art Trainingsraum, Therapieraum, Wutraum, Ruheraum oder Rückzugsort für Kinder sein, die an den Regelschulen nicht zurechtkommen. Hier werden sie mit ihrer Persönlichkeit und ihren Bedürfnissen ernstgenommen. Sie können sich entfalten und ihren Gefühlen und Bedürfnissen Raum geben. Dadurch können die Kinder die Schule als einen positiven Ort erleben.
Konzept Erziehungshilfe
Individuelle Betreuung durch kleine Klassen
Circa 100 Kinder besuchen die Martin-Luther-Schule in einer dreijährigen Eingangsstufe und den Klassen 3 bis 6. Pro Klasse haben bis zu 12 Kinder Platz. Zudem gibt es jahrgangsgemischte Intensivklassen mit je 6 Kindern. Der Bezugslehrplan richtet sich in allen Fällen nach den bayerischen Lehrplänen PLUS der Grund- oder Mittelschule. So kann jedes Kind individuell betreut und gefördert werden.
Teamwork
Um die Kinder emotional und sozial zu stabilisieren, arbeitet in der Martin-Luther-Schule ein multiprofessionelles Team. Sonderpädagogen*innen werden unterstützt von Grund- und Mittelschullehrkräften, heilpädagogischen Förderlehrkräften und Sozialpädagogen*innen.
Alle Schulkinder der Martin-Luther-Schule werden teilstationär oder stationär in den Einrichtungen des Martin-Luther-Hauses betreut. Um ein durchgängiges pädagogisches Konzept zu verwirklichen, tauschen sich die Fachkräfte der verschiedenen Einrichtungen regelmäßig aus. So versuchen sie gemeinsam, die passende Förderung des Kindes zu erreichen.
Wer wird aufgenommen?
Die Martin-Luther-Schule betreut, erzieht und unterrichtet Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung. Die Ursachen dieser Probleme sind oft vielfältig und die Schwierigkeiten so umfassend, dass die Schüler – meist trotz normaler Intelligenz – nicht erfolgreich eine Regelschule besuchen können.
Voraussetzung für den Besuch des Förderzentrums ist ein sonderpädagogisches Gutachten, das dem Kind einen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich bescheinigt. Kontakt zur Schule nehmen Eltern, andere Schulen, mobile sonderpädagogische Dienste, Beratungsstellen, das Jugendamt oder Kliniken auf.
Angebot
- Spezielle Eingangsstufen (Diagnose- und Förderklassen)
- Wissensvermittlung und therapeutisch ausgerichteter Unterricht
- Anbahnung von Schlüsselqualifikationen, die Lernen ermöglichen bzw. die Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Aufmerksamkeit und Konzentration schulen
- Feste Regeln und Strukturen
- Vermittlung sozialer Fertigkeiten
- Gemeinschaftsfähigkeit und adäquater Umgang mit Gleichaltrigen und Erwachsenen
- Konfliktbewältigung
- WIR-PROJEKT und soziales Kompetenztraining
- Speziell qualifizierte Mitarbeitende (Sonderschullehrkräfte, Heilpädagogische Förderlehrkräfte)
Rechtsgrundlagen und Finanzierung
Die Berechtigung und Verpflichtung zum Besuch der Schule zur Erziehungshilfe regelt die Schulordnung für Volksschulen zur Sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) in §2. In §9 werden die genauen Förderschwerpunkte festgelegt und §16 der VSO-F bestimmt das Anmelde- und Aufnahmeverfahren.
In Art. 19 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) werden die allgemeinen Aufgaben der Förderschulen beschrieben.
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