Schulbegleitung Jugendhilfe

Überblick

Schule für alle

Schule für alle – das ist das Prinzip von Inklusion, das seit 2009 für alle Kinder an deutschen Schulen gilt. Denn Kinder und Jugendliche mit Problemen im sozial-emotionalen Bereich, mit Lern- und Schulproblemen benötigen in besonderem Maße Hilfe, damit sie den Schulalltag meistern.

Die Schulbegleitung der Stadtmission Nürnberg unterstützt Ihr Kind, sodass die Herausforderung »Schule« kleiner und kleiner wird. Es kann mit Gleichaltrigen lernen und fühlt sich als vollwertiges Mitglied der Klassengemeinschaft. Die Schulbegleiter*innen setzen alles daran, dass Ihr Kind den bestmöglichen Schulabschluss erreicht.

Angebote

Schulbegleitung: Brücken bauen zwischen Kind, Schule und Eltern

Oft ist die Zusammenarbeit zwischen Schüler*in und Lehrkraft oder zwischen Schule und Elternhaus derart belastet, dass Unterstützung durch eine neutrale Person hilfreich sein kann. Hier baut die Schulbegleitung Brücken und sucht nach konstruktiven Wegen.

Das Jugendamt (ASD), die Lehrkräfte und die Eltern besprechen miteinander die aktuelle Situation. Sie vereinbaren relevante Ziele, an denen alle gemeinsam arbeiten. Auch die Eltern sind indirekt Teil der Maßnahme.

Im Unterricht bleibt die Lehrkraft die primäre Bezugsperson für den/die Schüler*in. Der/die Schulbegleiter*in agiert als unterstützende Begleitung, stets in Absprache mit der Klassenleitung. Einmal wöchentlich reflektieren Lehrkraft und Schulbegleitung den Entwicklungsprozess und die Fortschritte des Kindes.

Hilfreiche Informationen

Das brauchen Sie für eine Förderung

Um für Ihr Kind eine Schulbegleitung beantragen zu können, brauchen Sie

  • die fachliche Diagnose eines Arztes, eines/r Jugendpsychiater*in, eines/r Kinder- und Jugendpsychotherapeuten*in oder einer entsprechenden Fachbehörde,
  • die Zustimmung der Schule.

Beantragen können Sie die Integrationshilfe beim zuständigen Kostenträger (Jugendamt oder Bezirk).

Die Schulbegleitung unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess.

Die Beschulung durch Integrationshelfer*innen richtet sich nach SGB XII und SGB VIII, insbesondere SGB VIII §35a.

Die Maßnahme steht für alle Jahrgangsstufen und alle Schultypen zur Verfügung.

Die Schulbegleitung wird zunächst für ein halbes Schuljahr genehmigt. Im Hilfeplangespräch klären das Jugendamt, die Lehrkräfte, der/die Schulbegleiter*in und die Eltern den weiteren Bedarf des/der Schüler*in.

In der Regel begleitet der/die Inklusionshelfer*in den/die Schüler*in während der kompletten Schulzeit.

Kontakt

Philipp Glenk Einrichtungsleiter

Krellerstraße 3
90489 Nürnberg

(0911) 376 54 - 132
0172 818 68 44
(0911) 376 54 -134

philipp.glenk@stadtmission-nuernberg.de

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Hilfe im Leben – Stadtmission Nürnberg