Endlich draußen - und jetzt?
Im Betreuten Wohnen des Arbeitskreises Resozialisierung finden 40 Haftentlassene nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch intensive Unterstützung im täglichen Leben. Der Arbeitskreis Resozialisierung stellt Ihnen bei Bedarf eine kleine Wohnung und eine/n Betreuer*in zur Verfügung. Diese/r hilft Ihnen bei folgenden Themen weiter:
- Umgang mit Geld
- Pflege und dem Erhalt einer Wohnung
- Verhalten gegenüber Nachbarn
- Jobsuche
- Gesundheit
- Beziehung zu anderen Menschen
Sie legen gemeinsam fest, welche Hilfe Sie brauchen.
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung ist die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit zwischen Strafentlassenem und Betreuer*in. Termine und Absprachen müssen stets eingehalten werden.
Ziel ist es, dass Sie nach spätestens einem Jahr eine eigene Wohnung finden und sich nach der Haft wieder zurechtfinden.
Aufnahmebedingungen
- Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
- Die Haftentlassung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
- Das Angebot ist befristet auf ein Jahr, Sie haben eine Probezeit von drei Monaten.
Die zur Verfügung gestellte Wohnung ist an den Betreuungsvertrag gebunden. Wird die Zusammenarbeit beendet, muss der Strafentlassene auch die Wohnung räumen. Der Zugang zum Betreuten Wohnen ist freiwillig und kann nicht durch justizielle Auflagen bestimmt werden.
Kay Putsche Einrichtungsleitung
Kraußstraße 5
90443 Nürnberg
(0911) 376 671 00 (Sekretariat)
(0911) 376 671 07 (Sekretariat)
Sprechzeiten
Die Mitarbeitenden des Arbeitskreises Resozialisierung sind montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung für Sie da.