NÜRNBERG. Am 28. März trafen sich Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, und Gudrun Dreßel in den Räumen der Stadtmission Nürnberg zum erstmaligen Austausch.
Unter anderem behandelten sie den Entwurf des neuen Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, das von der Bayerischen Staatsregierung am 15. Januar vorgelegt wurde und bessere Hilfe für psychisch kranke Menschen in Bayern verspricht. Die Intention des Gesetzes soll die Stärkung der (sozial-)psychiatrischen Versorgung, der Ausbau der vorrangigen Hilfen und nicht zuletzt die Entstigmatisierung und Diskriminierung sein. Die Stadtmission Nürnberg ist der größte Anbieter im Bereich der Hilfe für psychisch kranke Menschen in der Metropolregion. Vorständin Gudrun Dreßel betont, das Gesetz sei nicht gelungen und gehe an der Realität vorbei: »Die Regelungen des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes stigmatisieren Betroffene und erwecken den Eindruck, dass von psychisch Kranken eine Gefährdung ausgeht«. Der Gesetzesentwurf gehe von einer Gefahrenabwehr und nicht von Hilfeleistung für psychisch erkrankte Menschen aus. Der größte Teil behandelt Maßnahmen zur Abwehr von einer vermeintlichen Gefährdung der Bevölkerung durch psychisch kranke Menschen. Die Ausführungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung entstammen weitgehend dem Maßregelvollzug und machen den Anschein eines Unterbringungsgesetzes. Lediglich ein kleiner Teil des Entwurfes thematisiert den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung. Dreßel appellierte an Frau Badura: »Machen Sie sich stark für ein Gesetz, das die Stigmatisierung verhindert und tatsächliche Hilfen ermöglicht«.
Ein wichtiges Anliegen stellt für die Vorstandssprecherin die Frage nach der Umsetzung von Inklusion dar. »Wir brauchen einen weiten Teilhabebegriff und müssen uns fragen, wie wir alle miteinander leben wollen«, so Dreßel. Durch das neue Bundesteilhabegesetz, das im vergangenen Dezember vom Bundestag verabschiedet worden ist, verändern sich die staatlichen Hilfen für Menschen mit Behinderung. Dabei geht es nicht nur um die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung sondern auch um die Leistungssystematik. Hinsichtlich des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) befürchtet Dreßel, dass der Verwaltungsaufwand über dem Fachergebnis steht, für das die Stadtmission Nürnberg sorgen möchte.