1. Wann bekommen die Kolleginnen und Kollegen in der Diakonie und der verfassten Kirche einen Inflationsausgleich?
Ein Tarifabschluss hat immer eine gewisse Laufzeit. Der geltende Abschluss der AVR-Bayern läuft noch bis Sommer 2024. Der Tarifabschluss in der verfassten Kirche bis Ende September 2023. Zur Zeit befinden sich die Mitglieder der Diakonie in der ARK in aktuellen Tarifverhandlungen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen kann man verbindlich sagen, ob es auch bei der Diakonie einen Inflationsausgleich geben wird. Im Bereich der verfassten Kirche, für die der TV-L als »Leittarif« gilt, geht man von Tarifverhandlungen im Herbst 2023 aus.
Nach allgemeiner Einschätzung gehen wir davon aus, dass auch dieses Tarifwerk in der nächsten Tarifverhandlung eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie enthalten wird. Es ist ebenfalls zu erwarten, dass dieser Tarifabschluss, wie in den Jahren davor, dem Grunde nach übernommen wird. Dies bedeutet, dass auch die Beschäftigten der Kirche zeitnah von deutlichen Entgelterhöhungen bzw. einem steuerfreiem Inflationsausgleich profitieren werden.
2. Sind der ARK die Folgen der Preissteigerung überhaupt bewusst?
Ja, das sind sie. Sowohl den VertreterInnen der Dienstgeber, als auch den VertreterInnen der Dienstnehmer beschäftigt dieses Thema sehr. Im Bereich der Diakonie wurde bereits im Sommer 2022 - also nahezu ein Jahr vor dem Abschluss im TVöD - eine Gehaltssteigerung um bis zu acht Prozent zum 1. Januar 2023 beschlossen. Denn schon da zeichnete sich eine höhere Inflation ab und man hat somit unmittelbar reagiert. Den Mitgliedern der ARK ist ebenfalls bewusst, dass auch der nächste Abschluss der ARK die Preissteigerungen der letzten Monate berücksichtigen sollte. Klar ist: Die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie leiden ebenso unter den Preissteigerungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen, etwa bei Bund und Ländern oder anderen Wohlfahrtsverbänden. Allerdings wird in der Diskussion um die Inflationsausgleichsprämie übersehen, dass diese keine nachhaltige Wirkung auf die Lohnentwicklung hat - im Gegensatz zu einer Erhöhung der Tabellenwerte.
3. Wann ist mit einem vergleichbaren Abschluss für den Geltungsbereich der DiVO bzw. der AVR-Bayern zu rechnen?
Die ARK orientiert sich bei ihren Beschlüssen an den Abschlüssen ihrer jeweiligen »Referenztarife«. Dabei bleiben Entwicklungen anderer Tarifwerke nicht unberücksichtigt. Gemeinsam versuchen alle Mitglieder der ARK den Interessen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen im Verhältnis zur Machbarkeit und Zumutbarkeit für die Dienstgeber, einen für alle guten Kompromiss zu erzielen.
Die Verhandlungen für den TV-L beginnen im Herbst 2023; die ARK wird jedoch bereits im Sommer 2023 mit den Gesprächen beginnen. Ein entsprechender Beschluss - etwa zum 1. Januar 2024 - könnte also sehr zeitnah getroffen werden.
4. Wird eine Inflationsausgleichsprämie auch dann steuerfrei sein, wenn sie erst im nächsten Jahr kommt?
Ja. Denn laut Beschluss der Bundesregierung ist die Inflationsausgleichsprämie noch bis Ende 2024 von der Einkommenssteuer befreit.
5. Welche Folgen hat eine solche Prämie für die Erhöhung der Tabellenwerte?
Die Prämie und die linearen Gehaltssteigerungen (»Tabellenwerte«) sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Aber: Im Gegensatz zu einer einmaligen Prämie hat eine Steigerung der Tabellenwerte weitreichende Konsequenzen, da die neuen Tabellenwerte die Grundlage für alle zukünftigen linearen Erhöhungen sind.
6. Ist eine solche Prämie dann überhaupt sinnvoll?
Der Wunsch nach einer Prämie auch im Geltungsbereich der DiVO und der AVR-Bayern ist zunächst einmal eines: Gut nachvollziehbar. Warum sollten Kollegen und Kolleginnen hier schlechter gestellt sein als anderswo? Aber sind sie das überhaupt? Bereits jetzt liegen die Tabellenwerte in der AVR-Bayern gleichauf oder sogar über jenen vergleichbarer Tarifwerke.
Geht es schließlich um die einmalige Prämie, so klingt sie natürlich attraktiv. Berechnung aber zeigen, dass die Zahlung einer einmaligen Prämie und einer etwas geringeren Tarifsteigerung auf Dauer deutlich weniger Geld bedeuten als der Verzicht auf die Prämie und eine höhere Tarifsteigerung.
Das ist kein grundsätzliches Argument gegen eine einmalige Prämie zum Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen. Es zeigt aber, dass auch eine einmalige Prämie durch Einbußen an anderer Stelle erkauft wird.
7. Wie wird darüber in der ARK entschieden?
In der ARK beschließen Vertreter und Vertreterinnen der Dienstgeber und Dienstnehmer stets mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Auch im Fall der Prämie und des Tarifabschlusses 2024 werden darum beide Seiten ihre jeweiligen Interessen vertreten und einen Beschluss fassen, der diese nach Möglichkeit berücksichtigt. Dass die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen ebenso anerkannt werden müssen wie die Belastungen durch die gestiegene Inflation der letzten beiden Jahre, ist unstrittig. Zum 1. Januar 2023 wurde ein erster Schritt getan, weitere werden in 2024 folgen.
Hier können Sie das FAQ zum Inflationsausgleich herunterladen.
Quelle: ARK Bayern, Stand 13.06.2023