Wer kann stiften?
Es können alle »natürlichen Personen« Stifter*innen werden (Frauen, Männer, Divers). Aber auch »juristische Personen« können in diese Funktion treten, zum Beispiel Handwerksbetriebe, Unternehmen, Kirchengemeinden oder Vereine.
Wie sehen die steuerlichen Regelungen aus?
Die Stiftung HILFE IM LEBEN ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen können Sie steuerlich geltend machen. Die Bescheinigung des Zentralfinanzamts Nürnberg entnehmen Sie bitte dem aktuellen Freistellungsbescheid.
Steuerliche Förderung
Der Staat erkennt das gesellschaftliche Engagement von Stifter*innen an. Entsprechend gewährt er Ihnen besondere steuerliche Förderungen, die über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden weit hinausgehen. Je nach zugewendeter Summe können Sie im ersten Jahr und in den Folgejahren kräftig Steuern sparen.
Steuerabzugsfähige Höchstbeträge
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (2013) wurde das Stiften nochmals erleichtert. Der steuerabzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 1 Millionen Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten*innen verdoppelt sich der Betrag auf 2 Millionen Euro. Dies gilt nicht nur anlässlich der Neugründung einer Stiftung, sondern über das Gründungsjahr hinaus auch für Zustiftungen in das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen. Die Zuwendung ist insgesamt 10 Jahre lang steuerlich abzugsfähig. Die Regelung gilt für Privatpersonen und Unternehmen.
Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer
Wer sich entscheidet, ein Vermächtnis zu geben oder die Stiftung HILFE IM LEBEN als Erbin einzusetzen, kann sich sicher sein, dass das Finanzamt nichts einbehält:
Da die Stiftung HILFE IM LEBEN als gemeinnützig anerkannt ist, sind Zuwendungen frei von Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer.
Kontakt
Kai Stähler Stiftungsvorstand
Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg
(0911) 3505 – 155
(0911) 3505 - 151
Jochen Nußbaum Leitung Spenden/Fundraising
Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg
(0911) 3505 - 108
(0911) 3505 - 151