Zustiftung
Bereits ab 5.000 Euro können Sie sich auf einmalige und nachhaltige Weise als Zustifter*in in die Stiftung HILFE IM LEBEN einbringen. Mit Ihrem Geld wird das Grundstockvermögen der Stiftung erhöht. Aus den Erträgen dieses Stiftungsvermögens werden die gemeinnützen Projekte der Stadtmission Nürnberg gemäß der geltenden Stiftungszwecke verlässlich gefördert und ausgebaut.
Besonders attraktiv: Wenn Sie bereits Zustifter*in sind, können Sie künftig jeden beliebigen Betrag zustiften und sind an keine Mindestsumme gebunden.
Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist eine Sonderform der Zustiftung. Ab einer Einmalzahlung von 10.000 Euro können Sie einen ganz konkreten Zweck festlegen, für den die Erträge Ihres Stiftungsfonds eingesetzt werden. Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben, d.h. Ihren Namen, den Namen eines lieben Menschens oder einen Namen, der für Sie den Zweck Ihres Stiftungsfonds ausdrückt. Natürlich können Sie damit auch weitere Unterstützer*innen für Ihr Hilfeprojekt werben.
Besonders attraktiv: Sie können Ihren Stifterfonds jederzeit und in jeder beliebigen Höhe aufstocken, beispielsweise anlässlich Ihres Geburtstages, um Spenden für Ihren Fonds bitten oder hin und wieder eine kleine Summe hinzustiften.
Testamentarisch stiften
Viele Menschen beschäftigt die Frage, was aus ihrem Ersparten nach dem Tod wird. Das, was oft die materielle Frucht eines langen Lebens war, soll nicht einfach ausgegeben werden oder an den Staat fallen. Etwas Gutes für kommende Generationen tun ist Sinn stiftend über den Tod hinaus.
Wenn Sie die Stiftung HILFE IM LEBEN in ihrem Nachlass berücksichtigen, sorgen Sie dafür, dass Ihr persönliches Engagement ewig weiterwirken kann.
Die Formulierung Ihres letzten Willens besprechen Sie am besten mit einem/einer Anwalt*Anwältin oder Notar*in. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Wille später zweifelsfrei ausgelegt wird.
Alles was Sie der Stiftung hinterlassen, ist von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit der Bitte um ein persönliches Gespräch an uns wenden. Eine explizite Rechtsberatung ist jedoch Anwälten*innen vorbehalten. Hier vermitteln wir gerne kompetente Ansprechpartner*innen.
Treuhandstiftung
Treuhandstiftungen sind rechtlich nicht selbstständige Stiftungen. Sie können eine eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung HILFE IM LEBEN gründen. Hier übertragen Sie die Verwaltung Ihrer Treuhandstiftung der Stiftung HILFE IM LEBEN. Voraussetzung ist eine eigene Stiftungssatzung und der Abschluss einer Treuhandvereinbarung. In der Satzung legen Sie den gewünschten Stiftungszweck fest. Die Stiftung HILFE IM LEBEN verwaltet Ihr Stiftungskapital treuhänderisch in Ihrem Sinne. Und die Erträge fördern genau die Arbeitsbereiche und Klienten*innen der Stadtmission Nürnberg, denen Sie sich verbunden fühlen. Im Gegensatz zu einer rechtsfähigen Stiftung kann die Verwaltung der Treuhandstiftung von beiden Seiten gekündigt und einem anderen Treuhänder übertragen werden.
Namensstiftung
Jemandem ein Denkmal setzen? Warum eigentlich nicht? Mit einer Stiftung können Sie die Erinnerung an einen Menschen, der Ihnen viel bedeutet, lebendig halten und verbreiten. So kann die Person für andere Menschen zum Vorbild und zur Inspiration werden.
Stiftungsfonds oder Treuhandstiftungen können Sie Ihren Namen geben oder den Namen einer Person, der Sie Ihr Anliegen widmen möchten.
Damit halten Sie die Erinnerung an den Namen Ihrer Familie oder einen Menschen, der Ihnen viel bedeutet, lebendig.
Stifterdarlehen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie dauerhaft auf einen Teil Ihres Kapitals verzichten möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Stifterdarlehens. Sie stellen einen Betrag zur Verfügung, dessen Erträge die Stiftung im Rahmen des Stiftungszwecks nutzen kann. Sollten Sie das Geld zu einem späteren Zeitpunkt doch benötigen, können Sie das Darlehen kündigen.
Kontakt
Kai Stähler Stiftungsvorstand
Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg
(0911) 3505 – 155
(0911) 3505 - 151
Jochen Nußbaum Leitung Spenden/Fundraising
Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg
(0911) 3505 - 108
(0911) 3505 - 151