Über uns - Stiftungsgremien und Satzung

Die Gremien der Stiftung HILFE IM LEBEN sind ehrenamtlich tätig, so dass außer Bankgebühren nur geringe Verwaltungskosten anfallen.

Die Stiftung im Überblick

Die Stiftung HILFE IM LEBEN wurde 2007 gegründet. Die Gründungsfeier wurde symbolisch am 22.11.2007, dem Gründungstag der Stadtmission Nürnberg, begangen.
Seitdem ist viel Gutes passiert: Rund 50 nachhaltige Projekte für mehr Teilhabe von Menschen aus allen Altersklassen haben unsere finanzielle Unterstützung erhalten.
Der große Dank hierfür geht an unsere Stifter*innen.

 

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Seine Aufgaben sind:

  • Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Einbringung von Vorschlägen zur Verwendung der Stiftungsmittel
  • Aufstellung eines Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichtes
  • Beratung und Betreuung von an der Errichtung einer Stiftung interessierten Menschen

Dem Stiftungsvorstand gehören an:

  • Joachim Pietzcker, Vorstand Stadtmission Nürnberg
  • Ulrike Sippel, Geschäftsführerin - Medienunternehmen
  • Kai Stähler, Vorstandsvorsitzender Stadtmission Nürnberg

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern. Er wird von der Stifter*innen-Versammlung gewählt.
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen der Stiftungssatzung, um den Willen der Stifter*innen so wirksam wie möglich zu erfüllen. Er entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel.

Dem Stiftungsrat gehören an:

  • Michael Bammessel, Präsident Diakonisches Werk Bayern i.R. (Vorsitzender)
  • Dr. Hans Birkel, Dekan i.R.
  • Gerd Braun, Richter i.R.
  • Thomas Herbert, Geschäftsführender Gesellschafter
  • Anja Kurschat, Referentin Freiwillige Soziale Dienste Nordbayern, Evangelische Jugend (stellv. Vorsitzende)
  • Monika Rödl-Kastl, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
  • Dr. Andrea Roth, Direktorin Berufsschule 3
  • Karin von Vopelius, Traumatherapeutin

Die Versammlung der Stifterinnen und Stifter setzt sich zusammen aus allen lebenden Stifter*innen sowie Zustifter*innen, die einen Betrag von mindestens 5.000 € zu-/gestiftet haben. Juristische Personen entsenden je ein Mitglied.

Aufgaben der Versammlung der Stifterinnen und Stifter sind insbesondere:

  • Unterstützung des Vorstands und des Stiftungsrates bei der Weiterentwicklung der Förderpolitik unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer und kultureller Veränderungen
  • Gewinn von Zustiftungen und Zuwendungen durch geeignete Maßnahmen in Absprache mit dem Vorstand
  • Öffentliche Darstellung der Arbeit der Stiftung in Absprache mit dem Vorstand
  • Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates

Bei der jährlichen Versammlung der Stifterinnen und Stifter erfahren Sie aus erster Hand, wie sich die Stiftung entwickelt hat und welche spannenden Projekte zu fördern waren. Stiftungsvorstand und Stiftungsrat stehen Ihnen bei Fragen Rede und Antwort. Praktiker*innen aus den Einrichtungen und Diensten der Stadtmission berichten zu bereits geförderten Maßnahmen und über ihre Arbeit.

Bei der Stiftung HILFE IM LEBEN muss Ihr Engagement nicht mit der Überweisung eines Zu-/Stiftungsbetrags enden. Wenn Sie möchten, beginnt es dann erst so richtig:
Die Versammlung der Stifter*innen wählt auch die Mitglieder des Stiftungsrates aus ihren Reihen, so dass Sie als Stifter*in die Möglichkeit haben, sich noch stärker für die Belange der Stiftung einzubringen.
Sie sehen, es ist uns sehr wichtig, den Kontakt zu allen Stiftern*innen zu pflegen. Wir möchten Sie gerne an der segensreichen Wirkung unserer Stiftung teilhaben lassen.

Auszüge aus der Satzung

§ 2 Stiftungszweck

(1) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Diakonie, Wohlfahrtspflege und Seelsorge in Nürnberg. Stiftungszweck ist insbesondere die Förderung der Arbeit des gemeinnützigen Vereins Stadtmission Nürnberg e.V. und dessen Aufgaben und Einrichtungen:

  • der Kinder- und Jugendhilfe;
  • der Altenhilfe;
  • der Beratung und Betreuung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Obdachlosigkeit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Straffälligkeit;
  • der Beratung und Betreuung von Menschen mit seelischen Erkrankungen und Sucht­problemen;
  • der Beratung und Betreuung von Menschen in der Migration;
  • durch vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit;
  • der Förderung der Selbsthilfe;
    der Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in der Stadtmission Nürnberg e.V.
    (…)

(…)

(2) Das eingebrachte Stiftungsvermögen ist unangreifbares Grundstockvermögen.
(3) Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen und Stiftungsfonds erhöht werden.
(3) Die Stiftung kann zur Steigerung der Ertragskraft für bestimmte Zwecke, dem Willen der Stifter und Stifterinnen entsprechend, Stiftungsfonds annehmen und verwalten.
(4) Dem Stiftungsvermögen wachsen die Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind (Zustiftungen). Es dürfen dem Stiftungsvermögen auch Zuwendungen ohne Zweck­bestimmungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen zugeführt werden.

(1) Organe der Stiftung sind

  • der Stiftungsvorstand,
  • der Stiftungsrat und
  • die Versammlung der Stifter*innen.

(1) Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen dieser Stiftungssatzung, um den Willen der Stifter*innen so wirksam wie möglich zu erfüllen. (…) Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens;
  • Beschluss über die vom Vorstand vorgeschlagene Verwendung der Stiftungsmittel;
  • Genehmigung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichtes;
    (…)

(1) Die Versammlung der Stifterinnen und Stifter setzt sich zusammen aus allen lebenden Stifter*innen, (…).

(3) Aufgaben der Versammlung der Stifterinnen und Stifter sind insbesondere:

  • Den Vorstand und den Stiftungsrat bei der Weiterentwicklung der Förder­politik unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer und kultureller Veränderungen zu unterstützen;
  • Zustiftungen und Zuwendungen durch geeignete Maßnahmen in Absprache mit dem Vorstand zu gewinnen;
  • Die Arbeit der Stiftung in Absprache mit dem Vorstand öffentlich darzustellen;
  • Die Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates.
    (…)

Die vollständige Satzung finden Sie hier.

Kontakt

Kai Stähler Stiftungsvorstand

Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg

(0911) 3505 – 155
(0911) 3505 - 151

stiftung@stadtmission-nuernberg.de

Jochen Nußbaum Leitung Spenden/Fundraising

Pirckheimerstraße 16a
90408 Nürnberg

(0911) 3505 - 108
(0911) 3505 - 151

jochen.nussbaum@stadtmission-nuernberg.de

Hilfe im Leben – Stadtmission Nürnberg